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Verbrauchsausweis:

Der Verbrauchsausweis gibt den Energieverbrauch der bisherigen Bewohner des Gebäudes in
den letzten 3 Jahren an. Die Berechnung des sogenannten Energieverbrauchskennwerts
erfolgt in diesem Fall auf der Grundlage der Heizkostenabrechnung.
Der Verbrauchsausweis ist qualitativ minderwertig da nur das Nutzungsverhalten dargestellt
wird und keine Aussage über die Qualität des Gebäudes und der technischen Anlagen
getroffen wird.

Bedarfsausweis:

Der Bedarfsausweis zeigt auf, wieviel Energie ein Gebäude zum heizen und zur Warmwasser-
bereitung unter normalen Bedingungen benötigt.
Um den Energiebedarf zu berechnen, wird auf Grundlage einer technischen Analyse die
Bausubstanz und die Heizungsanlage bewertet.
Einen weiteren Einfluss haben solare und interne Wärmegewinne.
Durch das Ergebnis können Schwachstellen im Gebäude erkannt werden und es können
entsprechende Lösungen zur Verbesserung der energetischen Qualität geliefert werden.


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